Kinderhaus ABC
Anmeldung, Umbuchung, Abmeldung und Kündigung
Jedes Jahr im Februar finden bei uns im Kinderhaus die Anmeldetage statt. In der Regel werden hier die Anmeldungen für das kommende Kinderhausjahr, das im September beginnt, entgegengenommen. Eine Aufnahme während des Jahres ist bei freier Platzkapazität ebenfalls möglich. In den vergangenen Jahren haben wir die Anmeldungen immer online entgegengenommen und den Familien im Frühjahr telefonisch Rückmeldung gegeben und gegebenenfalls noch offene Fragen geklärt. Das Aufnahmealter liegt bei Krippenkindern bei einem, bei Kindergartenkindern bei drei Jahren. Als Aufnahmevoraussetzung gilt seit März 2020 der Nachweis des vollständigen Masernimpfschutzes.
Eine Umbuchung, d. h. die Veränderung der Buchungszeiten, ist i. d. R. mit einem Vorlauf von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Eine Mitteilung darüber sollte am Besten im persönlichen Gespräch mit dem Gruppenteam und der Einrichtungsleitung erfolgen. Die Gebühr für Buchungsänderungen beträgt einmalig 10 € und wir im Folgemonat abgebucht.
Die Kündigung des Platzes im Kinderhaus bedarf der Schriftform und ist mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Beim Eintritt in die Grundschule endet der Vertrag automatisch zum 31.08. des jeweiligen Jahres.
Aufsichtspflicht und Haftung, Unfallversicherung
Die Kinder, die unser Kinderhaus St. Florian besuchen, sind der Aufsichtspflicht des pädagogischen Teams anvertraut. Die Aufsichtspflicht beginnt für uns erst, wenn die Eltern bzw. die bring- und abholberechtigte Person das Kind persönlich an uns übergeben haben. Zur Begrüßung gibt jedes Kind einer Betreuerin die Hand. Die Aufsichtspflicht endet, wenn sich das Kind am Ende der Betreuungszeit wieder per Handschlag verabschiedet. Als bring- und abholberechtige Personen sind in der Regel die Erziehungsberechtigten vorgesehen. Sollen weitere Personen das Kind abholen, ist es zwingend erforderlich, diese vorher als abholberechtigte Person eintragen zu lassen. Hierfür können nur Personen über 18 Jahren genannt werden. Bevor die Person das Kind zum ersten Mal abholt, ist es notwendig, diese persönlich beim Gruppenteam vorzustellen. Gegebenenfalls muss sich diese Person ausweisen.
Für mitgebrachte Gegenstände, Spielzeug oder Kleidung wird im Kinderhaus keine Haftung übernommen.
Alle Kinder sind bei uns im Kinderhaus und auf dem Weg zum oder vom Kinderhaus nach Hause unfallversichert. Sollte Ihr Kind bei uns im Kinderhaus oder auf dem Weg einen Unfall haben, der eine ärztliche Behandlung erforderlich macht, bitten wir, dass zu melden, damit wir einen Unfallbericht an die zuständige Gemeindeunfallversicherung senden können.
Beitragszuschuss Kindergartenkinder/Krippengeld
Seit April 2019 erhalten alle Kindergartenkinder einen Zuschuss zum Kindergartenbeitrag in Höhe von 100 €. Der Beitragszuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr verkoppelt. Es gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Die Eltern müssen hierfür keinen Antrag stellen, der Beitragszuschuss wird automatisch bei den Kinderhausgebühren verrechnet.
Familien von Krippenkindern können beim Freistaat Bayern ein Krippengeld in Höhe von 100 € beantragen. Infos gibt es unter: www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld.
Im Bedarfsfall kann auch im Landratsamt Erding für die Krippen- bzw. Kindergartengebühren ein Antrag auf Übernahme der Kosten in der Abteilung „Bildung und Teilhabe“ gestellt werden.
Bringen und Abholen
Unsere pädagogische Arbeit mit den Kindern im Kinderhaus erfordert sogenannte „Kernzeiten“, in denen alle Kinder der Gruppe anwesend sind. Diese ist in Krippe und Kindergarten Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Im Kindergarten muss die Bring- und Abholzeit lt. Gesetzgeber mit einer halben Stunde voraus- bzw. am Ende dazu gebucht werden.
Gebracht und abgeholt werden die Kinder in der Regel von den Erziehungsberechtigten oder anderen eingetragenen Abholberechtigten ab 18 Jahren. Der Handschlag bei Begrüßung und Verabschiedung der Kinder ist uns aus Gründen der Aufsichtspflicht sehr wichtig.
Erkrankung des Kindes
Wenn ein Kind erkrankt und deshalb das Kinderhaus nicht besuchen kann, bitten wir die Eltern, morgens kurz telefonisch in der entsprechenden Gruppe Bescheid zu geben. Bei ansteckenden Krankheiten sind wir verpflichtet, die Eltern der Gruppe mit einem Aushang auf das Auftreten der Krankheit hinzuweisen, sowie dem Gesundheitsamt eine Meldung zu machen. Selbstverständlich erfolgen diese Maßnahmen ohne Nennung des Namens.
Falls Kinder im Kinderhaus Anzeichen einer Erkrankung zeigen (z. B. Fieber, Ermüdung, Passivität, schlechter Allgemeinzustand, etc.), sind wir verpflichtet, die Eltern umgehend zu informieren, damit sie ihr Kind abholen und zu Hause versorgen können. Dies geschieht aus Umsicht und Sorge für das Wohl des betroffenen Kindes, aber auch zum Schutz der anderen Kinder vor Ansteckung.
Essen und Trinken
Alle Kinder im Kinderhaus werden tagsüber jederzeit mit Getränken (Wasser, Apfelsaftschorle bzw. Tee im Winter) versorgt und müssen keine Getränke von zu Hause mitbringen. Jedes Kind bringt täglich eine gesunde Brotzeit (z. B. belegte Brote, Obst, Gemüse, etc.) mit ins Kinderhaus.
Im Kinderhaus wird gegen eine monatliche Essensgeldpauschale täglich eine warme Mittagsmahlzeit angeboten. Für alle Krippenkinder, sowie für alle Kinder, die ganztags bei uns betreut werden, ist dieses Mittagessen obligatorisch. Das gemeinsame Mittagessen stellt gerade für unsere Kleinsten und für alle Ganztagskinder einen wichtigen pädagogischen Aspekt in unserer täglichen Arbeit dar. Das gemeinsame Mahl ist dabei mehr als nur Nahrungsaufnahme und bedeutet für uns Gemeinschaft und persönliche Zuwendung.
Ferien/Schließzeiten
Das Kinderhaus St. Florian ist in der Regel an 30 Tagen im Jahr geschlossen. Die Hauptschließzeiten liegen in den Weihnachtsferien und im August. Dazu kommen einzelne Tage, z. B. in den Oster- und Pfingstferien, Teamfortbildung, Betriebsausflug, etc., die bereits im September zu Beginn des Kinderhausjahres festgelegt und in der Elterninfo mitgeteilt werden. In den Schulferien (z. B. Herbstferien, Fasching, Ostern, Pfingsten) ist das Kinderhaus in der Regel im sogenannten Feriendienst geöffnet. Um unseren Personaleinsatz besser planen zu können, ist dafür vorab eine Anmeldung über die in der Elternpost beiliegenden Meldezettel erforderlich.
Früh- und Spätdienst
Grundsätzlich betreuen wir die Kinder von 07.30 bis 15.30 Uhr im Kindergarten bzw. bis 16.00 Uhr in der Krippe. In beiden Bereichen ist es möglich von 07.00 bis 07.30 Uhr einen gruppenübergreifenden Frühdienst zu buchen. Im Kindergarten gibt es bei Bedarf auch die Möglichkeit, von 15.30 bis max. 16.30 Uhr einen Spätdienst zu nutzen.
Fundgrube
Im Eingangsbereich „Am Kindergarten“ gibt es eine Fundgrube, in welcher Dinge und Kleidungsstücke gelagert werden, die im Kinderhaus vergessen wurden. Bitte beachten: Die Fundgrube wird immer in den Ferien geleert!
Fotos
Es ist nicht gestattet, im Kinderhaus ohne Rücksprache mit der Einrichtungsleitung Fotos anzufertigen!
Gebühren und Beiträge
Information/Aktuelles
Informationen über Aktuelles aus dem Kinderhaus bekommen die Eltern alle zwei Monate im Elternbrief. Darin ist alles über Projekte, Termine, Veranstaltungen, etc. zu finden.
Allgemeine Informationen für Familien gibt es auch immer an den Aushängen in den Eingangsbereichen des Kinderhauses, sowie an den Infowänden vor den Gruppenzimmern.
Medikamente
Das pädagogische Team ist nur auf Anweisung eines Arztes befugt, im Bedarfsfall Medikamente an die Kinder zu geben. Ist eine Medikamentengabe bei einem Kind erforderlich, muss der Kinderarzt hierfür ein vorgeschriebenes Formular ausfüllen. Dieses Formular gibt es beim Gruppenteam bzw. der Einrichtungsleitung.
Ist für die Verabreichung des (Notfall-)Medikamentes ein körperlicher Eingriff (z. B. bei Zäpfchen) nötig, muss der Kinderarzt das Kinderhausteam dazu persönlich unterweisen.
Öffnungszeiten
Das Kinderhaus ist in der Regel von Montag bis Donnerstag von 07.00 bis 16.30 Uhr
und am Freitag von 07.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. Die Kernzeit ist von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Portfolio
Für alle Kinder im Kinderhaus wird vom Gruppenteam ein sog. „Portfolio“ angelegt. In diesem Ordner werden vom Eintritt in das Kinderhaus bis zum Austritt wichtige Entwicklungsschritte, kreative Arbeiten und Fotos aus dem Kinderhausalltag und von gemeinsamen Festen und Feiern dokumentiert.
Schlafen im Kinderhaus
Für alle Kindergartenkinder, die ganztags im Kinderhaus betreut werden, d. h. eine Buchungszeit über 13.30 Uhr haben, gibt es nach dem Mittagessen eine Ruhezeit. Die jüngeren Kinder haben dafür im Schlafraum eigene Betten, für die sie vertraute Bettwäsche und ein Kuscheltier von zu Hause mitbringen. Alle Vorschulkinder verbringen die Ruhezeit bei einer Geschichte in gemütlicher Runde im Gruppenraum.
Alle Krippenkinder, die länger als 12.00 Uhr gebucht haben, verbringen ihren Mittagsschlaf bis 14.00 Uhr im Schlafraum, der der jeweiligen Gruppe angegliedert ist. Auch hier ist der Austausch mit den Eltern über die Schlafgewohnheiten des Kindes sehr wichtig.
Screening/Schuleingangsuntersuchung
Zum Anfang des Kalenderjahres der Einschulung findet das sogenannte „Screening“ statt. Dabei besuchen zuerst die Lehrerinnen der Grundschule die zukünftigen Schulkinder im Kindergarten und führen ein kleines Schulspiel mit den Vorschulkindern durch. Der zweite Teil findet mit Begleitung der Erzieherinnen im Schulhaus statt. Dabei werden verschiedene grundlegende Anforderungen an die Kinder gestellt, die diese meist mit großem Elan und Begeisterung erledigen.
Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung nehmen alle schulpflichtigen Kinder in Begleitung ihrer Eltern an einer Untersuchung durch eine medizinische Assistentin des Gesundheitsamtes Erding teil. Auch hier haben Eltern die Möglichkeit, sich zur Schulfähigkeit ihres Kindes beraten zu lassen.
Sonnenschutz
In den Sonnenmonaten werden alle Kinder bereits zuhause eingecremt, damit ein entsprechender Schutz gegeben ist. Auch auf entsprechende Kleidung und Kopfbedeckung muss unbedingt geachtet werden, da unsere Kinder gerade in der warmen Jahreszeit viel Zeit im Freien verbringen.
Turnen
In der Regel einmal in der Woche bzw. 14-tägig findet in jeder Gruppe ein Bewegungsangebot im Turnraum des Kinderhauses statt. Jede Gruppe hat dabei ihren eigens festgelegten „Turntag“. Für diese sportliche Aktivität benötigen die Kinder Turnkleidung sowie Turnschuhe, die in einem Turnsäckchen im Kinderhaus deponiert werden. In den Ferien nehmen die Kinder ihr Turnsäckchen mit nachhause, damit die Sportsachen gewaschen werden können und bringen sie nach den Ferien wieder mit ins Kinderhaus.
Vorkurs Deutsch
Das Angebot „Vorkurs Deutsch“ richtet sich ab Mitte des vorletzten Jahres vor der Einschulung an Kinder mit und ohne Migrationshintergrund, die einen Bedarf an zusätzlicher sprachlicher Förderung haben. Diese werden in Kleingruppen gezielt im Hinblick auf den Schuleintritt gefördert. Dazu führt zunächst eine Kollegin aus dem Team, dann eine Lehrkraft der Grundschule i. d. R. einmal wöchentlich eine Lerneinheit von ca. 45 Minuten durch.
Zahlenland für Vorschulkinder
Das Zahlenland ist ein Projekt speziell für Vorschulkinder, die sich in Gruppen von ca. 15 Kindern gemeinsam auf Entdeckungsreise in die Welt der Zahlen machen. Dabei erfassen die Kinder anhand von Messen, Wiegen, Bauen und Vergleichen den Zahlenraum von 1 bis 5. Das Projekt umfasst 10 Lerneinheiten von jeweils ca. 1 Stunde.